Laut der Verfassung von Uganda ist das Land eine Präsidialrepublik, und der Präsident ist sowohl Regierungschef als auch Staatsoberhaupt und besitzt Exekutivgewalt. Das Land hat ein Mehrparteiensystem der Politik und praktiziert ein demokratisches parlamentarisches System, in dem die Mitglieder der Legislative demokratisch für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden.
Verfassung
Die Verfassung ist Ugandas höchstes Gesetz und ist die Grundlage, auf der alle anderen Gesetze beruhen. Die Verfassung von Uganda beschreibt die Souveränität des Landes und die Mandate der drei Regierungszweige sowie Bestimmungen für die Rechte der Bewohner des Landes. Die aktuelle Verfassung in Uganda wurde im Oktober 8th, 1995 angenommen und ist die vierte Verfassung seit 1962, als Uganda Unabhängigkeit von Großbritannien erlangte. Die Verfassung wurde in 2005 geändert, um die Bereitstellung eines Mehrparteiensystems sowie die Aufhebung der Amtszeitbeschränkungen des Präsidenten aufzunehmen.
Die Exekutive
Die Exekutive besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Premierminister und dem Kabinett. Der Präsident von Uganda ist sowohl Regierungschef als auch Staatsoberhaupt und wird bei demokratischen Wahlen nach fünf Jahren gewählt. Der Präsident leitet das Kabinett und ist befugt, alle Kabinettsminister zu ernennen und zu entlassen. Der Premierminister wird vom Präsidenten ernannt, und sein Mandat umfasst die Führung aller Regierungsgeschäfte in der Legislative. Das Kabinett besteht aus 31 Kabinettsminister sowie 49 Staatsminister, die alle vom Präsidenten ernannt werden.
Legislative
Ugandas Gesetzgebung besteht aus einem einkammerigen Parlament. Die Hauptaufgabe des Parlaments besteht darin, Gesetze zu erlassen und bestehende Gesetze zu ändern. Das Parlament hat außerdem das Mandat, Personen, die vom Präsidenten ernannt werden, an verschiedenen öffentlichen Ämtern zu untersuchen. Das Parlament von Uganda besteht aus 426-Mitgliedern, die sowohl aus der Regierungspartei als auch aus der Opposition stammen. Die 426-Mitglieder des Parlaments setzen sich aus 238-Wahlkreisvertretern, 112-Frauenvertretern, 5-Vertretern der Jugend, 10-Militärvertretern, fünf Vertretern von Menschen mit Behinderungen, 13-Mitgliedern von Amts wegen und fünf Vertretern von Arbeitnehmern zusammen. Der Parlamentssprecher ist der Vorsitzende der Legislative und Vorsitzender der Parlamentarischen Kommission, die beauftragt ist, die strategische und organisatorische Leitung des Parlaments zu übernehmen.