Dänemark gehört zu den skandinavischen Ländern, die auf der Nordseite des europäischen Kontinents liegen. Unter den nordischen Ländern ist es das kleinste und südlichste. Dänemark ist ein souveräner Staat und besteht aus dem eigentlichen Dänemark und den Färöern und Grönland - zwei autonomen Ländern im Nordatlantik, die Bestandteile des Königreichs sind. Das Königreich Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie, wobei die Königin das Staatsoberhaupt ist. Mit der Unterzeichnung der Verfassung in 1849 wurde die absolute Monarchie beendet und eine konstitutionelle Monarchie gegründet. Der Sitz der Regierung und des nationalen Parlaments befindet sich in Kopenhagen.
Die Monarchie in Dänemark
Der aktuelle Monarch ist Königin Margrethe II, die seit 1972 das Staatsoberhaupt des Königreichs ist. Der dänische Monarch ist theoretisch das Machtzentrum, dessen Exekutive und Legislative nach der Verfassung von ihr ausgehen, aber die parlamentarische Souveränität, die in 1901 begründet wurde, hat eine Gewaltenteilung auferlegt. Zu den Befugnissen des Monarchen gehört das Veto gegen eine Gesetzesvorlage, indem die königliche Zustimmung verweigert und der Premierminister ernannt und entlassen wird (theoretisch würde die Ausübung ihrer Entlassungsbefugnis zu einer Verfassungskrise im Königreich führen). Der Monarch gibt auch formelle Zustimmung zu "Königlichen Vorrechten" Entscheidungen des Premierministers wie Kriegserklärung und Frieden, Ernennung und Entlassung von Kabinettsministern. Da der Premierminister und das Parlament aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung die meiste Macht haben, ist die Rolle des Monarchen im heutigen Dänemark meist zeremoniell.
Die Exekutive der dänischen Regierung
Der dänische Premierminister ist Regierungschef. Er und sein Kabinett werden vom Monarchen ernannt und können vom selben Monarchen entlassen werden. Die Entscheidungen der Exekutive werden vom Folketing überwacht, dem parlamentarischen System des Königreichs. Ein Misstrauensvotum gegen den Premierminister aus dem Folketing wird den Rücktritt des gesamten Kabinetts auslösen. Der Ministerpräsident ist nicht nur Kabinettschef, sondern auch für Überseegebiete und konstitutionelle Angelegenheiten zuständig. Kabinettsminister sind Leiter von Ministerien und Ministerien, und es gibt keine stellvertretenden Minister. Der öffentliche Dienst hat die Aufgabe, die Entscheidungen des Kabinettsministers umzusetzen, wobei der Leiter des öffentlichen Dienstes in jeder Abteilung der Ständige Sekretär ist.
Die Gesetzgebung von Dänemark
Das dänische Parlament wird als Folketing bezeichnet und ist das Machtzentrum des dänischen politischen Systems. Es hat die Kontrolle der Exekutive, um sicherzustellen, dass die Regierung ihr Mandat in Übereinstimmung mit der Verfassung erfüllt. Sie übt diese Kontrollmacht aus, indem sie die Minister zu politischen Fragen und Entscheidungen befragt, Debatten zu Fragen der Regierungspolitik führt und Anträge stellt. Das Dänemark hat ein Einkammerparlamentarisches System. Das Königreich ist eine parlamentarische Demokratie, und die Wähler wählen das Parlament, das dann die Regierung bildet. In Übereinstimmung mit diesem Grundsatz der parlamentarischen Demokratie wird der Premierminister vom Monarchen in der Regel vom Führer der Mehrheitspartei oder dem Führer der Mehrheitskoalition ernannt.
Judikative von Dänemark
Aufgrund des in der dänischen Verfassung verankerten Prinzips der Gewaltenteilung ist die dänische Justiz unabhängig vom Parlament und der Exekutive. Es ist auch für seine Professionalität hoch angesehen. Der Monarch behält sich die Befugnis vor, Richter zu ernennen. Dänemark hat ein Zivilrechtssystem. Das höchste Gericht des Landes ist der Oberste Gerichtshof, der sich aus dem Präsidenten des Gerichts und anderen 18-Richtern zusammensetzt. Die Richter werden vom Monarchen mit der Empfehlung des Justizministers und einem Rat des Richterberatungsrates (ein sechsköpfiges unabhängiges Gremium aus Richtern und Anwälten) ernannt. Es gibt auch Untergerichte in dem Land, zu denen der Sondergerichtshof für Anklage und Revision, Oberste Gerichte, See- und Handelsgerichte und die Bezirksgerichte zählen.
Das Folketing
Das dänische Parlament, das Folketing, hat mehr Macht als die Parlamente in anderen Ländern der Europäischen Union. Sein Mehrparteiensystem ist durch die Zusammenarbeit seiner politischen Parteien in den meisten Fragen gekennzeichnet. Das Königreich hat ein staatliches Wohlfahrtsmodell, das vom Folketing breiter unterstützt wird. Dies hat zu einer Betonung der Effizienz im öffentlichen Sektor des Königreichs geführt. Das dänische Volk hat eine hohe Zufriedenheit mit seinen Institutionen ausgedrückt, und Dänemark gehört zu den am wenigsten korrupten Ländern der Welt.